Mit dem jährlich in zwei Bundesländern ausgeschriebenen Preis werden seit 1994 private Denkmaleigentümer ausgezeichnet, die durch die Hinzuziehung qualifizierter Handwerksbetriebe bei der Erhaltung des kulturellen Erbes Vorbildliches geleistet haben. Mit der Auszeichnung sind für die Denkmaleigentümer Zuschüsse für die prämierten Restaurierungsmaßnahmen in Höhe von 2.500 bis 7.500 Euro verbunden, die ausführenden Handwerker werden mit entsprechenden Urkunden ausgezeichnet. Zuletzt wurde der Preis in Hamburg 1997 ausgelobt.
Durch den Preis versprechen sich Handwerk und Denkmalschutz eine weitere Qualitätsverbesserung bei den Restaurierungsarbeiten an Kulturdenkmalen in Privatbesitz. Die Denkmaleigentümer sollen motiviert werden, bei der Erhaltung ihrer historischen Bauten auf die Qualität und Leistungsfähigkeit handwerklicher Betriebe zurückzugreifen. Andererseits soll der Preis das Handwerk auf das in vieler Hinsicht lohnende Arbeitsfeld Denkmalpflege aufmerksam machen, für das in den eigens dafür eingerichteten handwerklichen Fortbildungszentren auch Möglichkeiten der Fortbildung und Zusatzqualifikation angeboten werden.
Die Ausschreibung des Preises erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Senatskanzlei, dem Landesamt für Denkmalpflege, der Architektenkammer sowie der Handwerkskammer. Die Vertreter des Handwerks hoffen, mit dieser Aktion die Handwerker zu motivieren, sich verstärkt in den Fortbildungszentren für Handwerk in der Denkmalpflege zu qualifizieren.
Die "Allgemeinen Vergaberichtlinien" und Antragsformulare sind bei den Handwerkskammern erhältlich. Vorschläge und Bewerbungen aus Hamburg können von Handwerksbetrieben, Architekten, Denkmalpflegern und den privaten Bauherren bis zum 17. Juni 2008 an den Zentralverband des Deutschen Handwerks, Mohrenstraße 20-21, 10117 Berlin, gerichtet werden.
Bonn/Hamburg, den 11. März 2008/Schi
Deutsche Stiftung Denkmalschutz - Presse

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